Zwischen 2000 und 2010 wurde die Frage, ob ein Betriebssystem-Hersteller den Markt darüber hinaus beherrschen darf, vor Gerichten und Kartellbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks verhandelt. Die Antworten prägen die Softwarelandschaft bis heute.
Die Ausgangslage war eindeutig: Windows lief auf der überwiegenden Mehrheit aller Arbeitsplatzrechner. Umstritten war nicht die Marktposition an sich, sondern was mit ihr gemacht wurde - konkret die Frage, ob mitgelieferte Zusatzprogramme Wettbewerber vom Markt drängen.
Die Verfahren
In den USA endete das große Kartellverfahren gegen Microsoft nach der Jahrtausendwende mit einem Vergleich statt mit der zeitweise diskutierten Aufspaltung des Unternehmens. Die Auflagen betrafen vor allem Schnittstellen und den Umgang mit Geräteherstellern.
Die Europäische Kommission ging einen anderen Weg. Sie beanstandete zunächst die Bündelung des Media Players mit Windows und die Weigerung, Interoperabilitätsinformationen für Serverdienste herauszugeben. Es folgten Rekordbußgelder und die Auflage, eine Windows-Variante ohne Media Player anzubieten. Später kam der Streit um den vorinstallierten Browser dazu, der in einer Zusage mündete: Europäische Windows-Nutzer bekamen einen Auswahlbildschirm, über den sie einen anderen Browser installieren konnten.
Die Hoffnung auf Linux
Parallel dazu lief die Debatte, ob freie Software eine echte Alternative auf dem Arbeitsplatzrechner sein kann. Öffentliche Verwaltungen prüften Umstiege, das bekannteste deutsche Projekt lief über gut ein Jahrzehnt in München und wurde später wieder zurückgedreht. Auch Staaten außerhalb Europas förderten eigene Distributionen, teils aus Kostengründen, teils aus dem Wunsch nach technologischer Unabhängigkeit.
Die nüchterne Bilanz aus dieser Zeit: Auf dem Desktop blieb der Marktanteil klein. Auf Servern, in eingebetteten Systemen und später in mobilen Geräten setzte sich der freie Kernel dagegen praktisch flächendeckend durch. Die damals gestellte Frage Wird Linux Windows verdrängen? war schlicht falsch gestellt.
Apple als dritter Pol
Apple spielte in dieser Zeit eine eigentümliche Rolle. Das Unternehmen war zu klein, um kartellrechtlich unter Druck zu geraten, baute aber mit dem Musikladen und dem passenden Abspielgerät ein geschlossenes System auf, das genau die Kopplung praktizierte, die Microsoft untersagt wurde: Gerät, Software und Vertrieb aus einer Hand. Erst mit dem Erfolg der mobilen Plattformen wurde daraus ein eigenes wettbewerbsrechtliches Thema - deutlich später, dafür bis heute nicht abgeschlossen.
Was von der Debatte blieb
- Bündelung ist regulierbar. Der Auswahlbildschirm für Browser war ein Präzedenzfall dafür, dass Voreinstellungen als wettbewerbsrelevant gelten.
- Schnittstellen sind das eigentliche Schlachtfeld. Wer dokumentierte Protokolle zurückhält, schließt Wettbewerber aus, ohne ein einziges Produkt zu bündeln.
- Marktmacht wandert. Die Auseinandersetzung um Betriebssysteme wurde von der Auseinandersetzung um Plattformen, App-Stores und Suchmaschinen abgelöst. Die juristischen Argumente von damals tauchen dort fast unverändert wieder auf.
Einordnung
Rückblickend ist bemerkenswert, wie stark sich die Debatte auf den Desktop verengte, während die eigentliche Verschiebung an anderer Stelle stattfand. Die Kopplung von Plattform und Inhalten, die bei Windows Vista als Medienschutz auftrat, ist heute in Streaming-Ökosystemen Standard. Und die Frage nach der Kontrolle über die eigenen Daten, die damals eher am Rand mitlief, wurde später zum zentralen netzpolitischen Konflikt.