Kaum eine Debatte der 2000er Jahre wurde so stark über Statistiken geführt wie die um Filesharing. Wer die Studien liest, statt nur die Pressemitteilungen, findet regelmäßig etwas anderes als die Schlagzeile.
Die Argumentation war über Jahre hinweg gleich aufgebaut: Der Umsatz mit Tonträgern sinkt, im selben Zeitraum steigt die Zahl der Downloads aus Tauschbörsen, also ist das eine die Ursache des anderen. Aus dieser Korrelation wurden Schadenssummen abgeleitet und daraus wiederum Gesetzesvorschläge.
Die Rechnung hinter den Schlagzeilen
Die verbreitetsten Zahlen entstanden nach einem einfachen Muster: Man schätzte die Menge der unlizenzierten Kopien, multiplizierte sie mit dem regulären Verkaufspreis und erklärte das Ergebnis zum entgangenen Umsatz. Aus dem entgangenen Umsatz wurden über Multiplikatoren entgangene Steuern und verlorene Arbeitsplätze berechnet.
Der methodische Bruch steckt schon im ersten Schritt. Er unterstellt eine Substitutionsrate von eins: Jede Kopie ersetzt genau einen Kauf. Empirische Untersuchungen kamen durchweg auf deutlich niedrigere Werte, weil ein erheblicher Teil der heruntergeladenen Titel nie gekauft worden wäre. Zusätzlich fällt der Effekt weg, dass ein Teil der Nutzer im Anschluss doch kauft.
Als Rechnungsprüfer nachrechneten
Der bekannteste Prüffall stammt aus den USA. Das Government Accountability Office untersuchte 2010 im Auftrag des Kongresses, ob die seit Jahren zitierten Angaben zu Arbeitsplatz- und Umsatzverlusten durch Produktpiraterie belastbar sind. Das Ergebnis war eindeutig: Die Herkunft der bekanntesten Zahlen ließ sich nicht nachvollziehen, eine Überprüfung war nicht möglich, und eine gesamtwirtschaftliche Netto-Schadenssumme sei mit den vorhandenen Daten seriös nicht zu beziffern.
Das ist kein Beleg dafür, dass kein Schaden entsteht. Es ist ein Beleg dafür, dass die kolportierten Zahlen keine Grundlage für Gesetzgebung waren.
Der Fall der kanadischen Branchenstudie
Ein zweites Lehrstück lieferte 2006 eine von der kanadischen Musikindustrie in Auftrag gegebene Befragung. Die Pressemitteilung forderte eine Verschärfung des Urheberrechts wegen Filesharing. Die Rohdaten der Studie zeigten allerdings, dass der größte Anteil der Musikdateien auf den Festplatten der Befragten von selbst gekauften Tonträgern stammte, gefolgt von Tauschbörsen, kommerziellen Musikläden und Kopien aus dem Bekanntenkreis. Wer die Tabellen las, bekam ein anderes Bild als wer die Zusammenfassung las.
Was für eine seriöse Einordnung nötig ist
- Substitutionsrate offenlegen. Ohne Angabe, wie viele Downloads als verlorene Käufe gewertet werden, ist jede Schadenssumme beliebig.
- Umsatz ist nicht Gewinn. Entgangener Umsatz enthält Herstellungs- und Vertriebskosten, die bei einem nicht getätigten Verkauf ebenfalls nicht anfallen.
- Marktveränderungen mitrechnen. Der Rückgang der Tonträgerumsätze fiel mit dem Ende des CD-Ersatzkaufs zusammen: Wer seine Plattensammlung einmal auf CD nachgekauft hatte, tat es kein zweites Mal.
- Auftraggeber nennen. Studien im Auftrag von Rechteinhabern sind nicht automatisch falsch, aber sie brauchen dieselbe methodische Prüfung wie jede andere Interessenforschung.
Einordnung
Die Zahlen-Debatte hatte handfeste Folgen. Sie lieferte die Begründung für Abmahnwellen, für Auskunftsansprüche gegen Provider und für Vorschläge, Internetzugänge zu sperren. Gleichzeitig entstand aus dem Misstrauen gegenüber diesen Statistiken ein politisches Gegengewicht, das sich später in der Piratenpartei und in der breiteren Urheberrechtsdebatte organisierte. Wie die Branche das Problem am Ende tatsächlich löste, zeigt der Blick auf den digitalen Wandel der Musikindustrie: nicht über Verbote, sondern über bessere Angebote.