Die Auseinandersetzung um Tauschbörsen war nie nur eine juristische. Auf beiden Seiten standen Weltbilder, und beide hatten blinde Flecken.
Wer die Foren und Blogs der Jahre 2004 bis 2008 liest, findet zwei Erzählungen, die aneinander vorbeireden. Die eine sagt: Informationen wollen frei sein, das Netz macht Vervielfältigung kostenlos, also ist jedes Geschäftsmodell, das auf künstlicher Knappheit beruht, überholt. Die andere sagt: Wer arbeitet, soll bezahlt werden, Kopieren ohne Erlaubnis ist Diebstahl, Punkt.
Der blinde Fleck der Freiheitserzählung
Die Netzseite argumentierte oft mit den Grenzkosten. Eine digitale Kopie kostet praktisch nichts, also darf sie nichts kosten. Das übersieht, dass die Grenzkosten der Kopie nichts über die Fixkosten der Herstellung aussagen. Ein Album, ein Film oder eine Software entsteht durch Arbeit, die bezahlt werden muss, bevor die erste Kopie existiert.
Der zweite blinde Fleck war die Annahme, dass Wegfall der Vermittler automatisch Gewinn für die Produzierenden bedeutet. Tatsächlich traten neue Vermittler an ihre Stelle: Plattformen, Suchmaschinen, später Streamingdienste. Sie sind mächtiger als die alten Labels, nicht schwächer.
Der blinde Fleck der Verwertungserzählung
Die Gegenseite unterschätzte über Jahre, dass ein Angebotsproblem existierte. Bis Mitte der 2000er gab es für weite Teile des Katalogs schlicht keine legale, bequeme Möglichkeit, digital zu kaufen. Wo es sie gab, war sie mit Kopierschutzsystemen belastet, die das gekaufte Produkt schlechter machten als die illegale Kopie.
Der zweite Fehler war die Gleichsetzung von Kopie und Diebstahl. Sie funktioniert rhetorisch, aber nicht juristisch: Urheberrecht ist kein Eigentumsrecht an einer Sache, und die entwendete Sache fehlt dem Bestohlenen, die Kopie nicht. Die Gleichsetzung hat der Verwerterseite mehr Glaubwürdigkeit gekostet, als sie an Zustimmung gebracht hat.
Wie der Konflikt praktisch endete
Aufgelöst wurde er nicht durch ein Argument, sondern durch ein Produkt. Sobald Musik und später Film in guter Qualität, ohne Kopierschutz und zu einem Preis verfügbar waren, der unter dem Aufwand des Suchens lag, brach die Nutzung von Tauschbörsen im Massenmarkt ein. Dieselbe Bewegung wiederholte sich später bei Serien, und sie kehrte sich teilweise um, als sich der Katalog wieder auf viele konkurrierende Abos verteilte.
Die Lehre ist unbequem für beide Seiten: Der Idealismus hat den Konflikt nicht gewonnen, das Verbot auch nicht. Gewonnen hat die Bequemlichkeit.
Einordnung
Von der Debatte geblieben ist ein Vokabular, das bis heute trägt: Remix, Fair Use, Gemeinfreiheit, Kulturflatrate. Diese Begriffe kamen aus einer idealistischen Bewegung und liegen heute Gesetzentwürfen zugrunde. Wer verstehen will, wie daraus organisierte Politik wurde, findet die Fortsetzung bei der Piratenpartei; wie belastbar die Zahlen waren, mit denen gestritten wurde, steht in der Statistik-Einordnung.